1. Aktuelle Ausbaumaßnahmen
Der Gemeindeanteil in der Abrechnungseinheit "Kretzhaus" beläuft sich auf 25%.
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
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